§ 1 Geltung der AGB

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie die vom Anbieter für den Gast weiter erbrachten Leistungen und Lieferungen. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken benötigen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den damit verbundenen Vertrag und haben keine Auswirkung auf weitere, mit dem Gast abgeschlossene parallel laufende Verträge oder Folgeverträge.
5. Wenn nach Vertragsabschluss unvorhersehbare Änderungen eintreten (z.B. Gesetzesänderungen oder Rechtssprechungen) oder eine Lücke offenbart wird durch die das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gestört wird, hat der Anbieter das Recht die AGB während der Vertragslaufzeit entsprechend zu ändern. Die Änderung muss dem Gast schriftlich mitgeteilt werden. Widerspricht der Gast nicht innerhalb 6 Wochen, gelten die Änderungen automatisch als genehmigt. Bei Widerspruch besteht das Recht einer ordentlichen Kündigung.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Mit der Buchung, welche mündlich, telefonisch oder schriftlich per E-Mail, Online-Kontaktformular oder Telefax erfolgen kann, bietet der Gast dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
2. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Anbieter zustande. Dem Anbieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
3. Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt, dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
4. Der Gast verpflichtet sich die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt von der Anfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 Leistungen, Preise und Anreise

1. Der Anbieter ist verpflichtet, die gebuchte Ferienwohnung ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und alle weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale.
2. Wurde seitens des Anbieters nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
3. Die gebuchte Unterkunft wird vom Anbieter am Anreisetag bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Anbieter über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich oder mündlich bestätigt hat.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Anbieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Anbieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich oder mündlich bestätigt hat.
5. Der Gast verpflichtet sich wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, welche die Unterkunft belegen. Die Unterkunft steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Unterkunft erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
6. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
7. Der Gast verpflichtet sich die für die Überlassung der Unterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
8. Der Anbieter ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen vom Anbieter berechnete Preis erhöht und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen.
9. Die Zahlung des für die Überlassung der Unterkunft vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist, soweit keine davon abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, spätestens am Abreisetag fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- oder Kreditkarten und elektronische Zahlungsmittel können vor Ort nicht akzeptiert werden.
10. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
11. Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.
12. Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.
13. Der Anbieter ist verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren.
14. Ist bei einer Beherbergungsleistung der Anbieter aus dringenden Gründen gezwungen, eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein anderes, mindestens gleichwertiges Quartier erhält.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

1. Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat sämtliche Räumlichkeiten und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
2. Der Gast ist verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Türen geschlossen sowie Fenster bei geeigneter Witterung angekippt, andernfalls geschlossen zu halten, sämtliche Heizeinrichtungen auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
3. In den Ferienwohnungen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Terrassen erlaubt.
4. Die Unterbringung von Tieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne/mit vorheriger Zustimmung des Anbieters untergebracht und/oder entsteht durch die Unterbringung ein erhöhter Reinigungsaufwand, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 € (netto) in Rechnung stellen.
5. Die Internetnutzung findet ausschließlich über einen W-Lan Gastzugang statt und ist nur nach Zustimmung der gesonderten Nutzungsbedienungen gestattet. Diese liegen dem bei der Ankunft ausgehändigten Passwort bei.
6. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
7. Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise

1. Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per E-Mail oder Telefax erfolgen.
2. Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen.
3. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen.
4. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Anbieter diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Anbieter die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.
5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Anbieters wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
6. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den Anbieter zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 %
7. Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 18.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 2 – 6 ist entsprechend anzuwenden.
8. Bis zur Annahme des Vertrags durch den Anbieter wird dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Anbieter ebenfalls zum
Rücktritt berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters die Buchung nicht endgültig bestätigt.
9. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
10. Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten.
11. Bei Rücktritt durch den Anbieter welcher sich in der Ursache durch den Gast begründet entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.
12. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Anbieters auf die volle Buchungssumme unberührt. Der Anbieter wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen.
13. Die laut Abs. 2, 4 und 12 zu erstattende Buchungssumme, beschränkt sich auf den Zeitraum, für den, nach Annahme des Vertrags durch den Anbieter, weitere Anfragen anderer Gäste vorlagen.

§ 6 Haftung; Verjährung

1. Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
3. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen.
4. Für eingebrachte Sachen haftet der Anbieter dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Anbieter Anzeige macht.
6. Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Anbieters entsteht nicht.
7. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Anbieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.
8. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Anbieter übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung.
9. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
10. Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 Datenschutz

1. Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften gespeichert und verarbeitet.
2. Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
3. Daten die einer gesetzlichen Pflicht der Speicherung unterliegen, können erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Fristen gelöscht werden.
4. Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Anbieter berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.

§ 8 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
3. Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben.
4. Für Klagen des Anbieters gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Herbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 08. Januar 2020